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Individuelle Gesundheitsleistungen

was sind individ. Gesundheitsleistungen

Leistungen, für die eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht besteht, weil sie nicht in den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung fallen oder auf Wunsch der Patientin oder des Patienten erfolgen, können ausschließlich im Rahmen eines Privaten Behandlungsvertrages erbracht werden.

Bei Inanspruchnahme dieser Wunschleistungen besteht somit kein Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse. Die Kosten für diese Behandlungen sind vom Empfänger zu begleichen.
Zu den Leistungen, die nur privat in Anspruch genommen werden können, zählen, je nach Krankenkasse, vorbeugende Impfungen für Auslandsreisen, Einstellungs- und Sporttauglichkeitsuntersuchungen und im Regelfall auch Außenseiterbehandlungen sowie die Ausstellung von Bescheinigungen, z. B. Bescheinigungen über die Arbeitsfähigkeit für den Arbeitgeber oder Bescheinigungen für Kindergarten, Schulen oder Finanzamt.

Neben den Leistungen, die generell von der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgeschlossen sind, gibt es Leistungen, die zwar grundsätzlich vertragsärztliche Leistungen sind, die im konkreten Fall aber auf Wunsch der Bürgerin oder des Bürgers als privatärztliche Leistung erbracht werden.

Die oder der Krankenversicherte verlangt vor Behandlungsbeginn, auf eigene Kosten behandelt zu werden und schließt hierüber einen Behandlungsvertrag.
Weitere Informationen finden sie im Faltblat der KV- Nordrhein.

https://www.kvno.de/fileadmin/shared/pdf/online/honorar/igel/igelfalt.pdf

Spektum der individuellen Gesundheitsleistungen